a) Arbeiten zur Vorbereitung des Jahresabschlusses
- Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten
- Abstimmung des Eigenverbrauchs
- Verprobung der Umsatzsteuer
- Abstimmung des Anlagevermögens
- Kontrolle und Abstimmung von Warenbestand und unfertigen Erzeugnissen
- Bildung von Rückstellungen
- Zinsberechnungen
b) Anlagenbuchhaltung
- Führung und Verwaltung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens
- Erstellung von Auswertungen über die Entwicklung des Anlagevermögens
c) Abschlusserstellung
- Erstellung von Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht für bilanzierende Unternehmen
- Erstellung von Einnahmen-Überschuß-Rechnungen
- Abschlußbesprechnungen in der Kanzlei oder in Ihrem Betrieb
d) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abschlußerstellung
- Umfassende Beratung im Zusammenhang mit Bilanzierungs- und Gestaltungsfragen, wie
- Ausschöpfung aller steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
- Ausübung von Wahlrechten
- Optimierung der Steuerlast
- Berechnung von Tantiemen und Ausschüttungsalternativen bei Kapitalgesellschaften
e) Berichterstellung
- Anfertigung von Erläuterungsberichten mit und ohne Plausibilitätsprüfung nach § 18 KWG zur weitergehenden Information über die einzelnen Posten der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung zur besseren Einsicht in die Lage Ihres Unternehmens.
f) Sonderbilanzen
- Erstellung von Sonderbilanzen, wie:
- Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Gesellschaften